VERBANDSSTELLUNGNAHME
Sondergebiet Biomethan,
An den Teichen 27, Lohne
a) 90. Änderung des Flächennutzungsplanes ´80
b) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. VIII
Dies ist eine gemeinsame Verbandsstellungnahme des NABU Niedersachsen mit dem NABU Lohne. Sie dokumentiert die Position des NABU zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. VIII
„Sondergebiet - Biomethan, An den Teichen 27“ (90. Änderung des Flächennutzungsplanes ´80 und vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. VIII „Sondergebiet - Biomethan" für den Bereich „An den Teichen 27" der Stadt Lohne)
Hintergrund ist der Plan, eine bestehende landwirtschaftliche privilegierte, baurechtliche Biogasanlage zu erweitern, um die Gasproduktion um fast das Dreifache zu steigern. Wir gehen auf vier Punkte ein:
1. Die grundsätzliche Herausforderung, die sich aus der Nutzung einer bestehenden privilegierten landwirtschaftlichen Entwicklung jetzt hin zur Errichtung einer viel größeren industriellen Anlage ergibt.
2. Die Andeutung, dass diese Energiequelle treibhausgasneutral ist.
3. Die erwartete Gasproduktion (Potenzial) des geplanten Rohstoffmixes.
4. Die Auswirkungen auf den Verkehr.
Landwirtschaftliche Privilegierung als Trittbrett zum Industriegebiet im Außenbereich: ein Präzedenzfall
Die Ratsmitglieder und die Verwaltung sollten mit Sorge erkennen, dass der vorliegende Plan eine bestehende landwirtschaftliche baurechtlich privilegierte Anlage als Trittbrett für die industrielle Biogaserzeugung nutzt. Damit würde ein Präzedenzfall geschaffen werden. Der Zweck der bestehenden Privilegierung besteht darin, die Entwicklung der Biogasproduktion in Grenzen zu halten. Die Nichteinhaltung dieser Grenzen hat Folgen für eine ganze Reihe von Akteuren, einschließlich der Landwirtschaft selbst, z.B. aufgrund der erhöhten Nachfrage nach Mais.
Die Bestandsbiogasanlage war am bestehenden Standort nur ausnahmsweise aufgrund der Privilegierung zulässig, wird jetzt aber durch dann nicht-privilegierten, jetzt industriellen Ausbau im Außenbereich geführt. Der NABU bewertet das als Missbrauch des Baurechts.[1]
Biogas (Biomethan) ist keine treibhausgasneutrale Energiequelle
Seite 3 der Begründung erweckt den Eindruck, die Biogastechnologie sei ein Beitrag zur treibhausgasneutralen Energieversorgung. Eine solche Schlussfolgerung ist falsch: Die Biogaserzeugung ist nicht treibhausgasneutral. Die Biogaserzeugung auf der Basis von Mais ist dabei besonders problematisch einerseits bezüglich der Treibhausgasemissionen, aber auch in Bezug auf viele andere Umweltaspekte. Diese Probleme wurden beim Biogas-Boom vor fast 20 Jahren sehr deutlich. Das Gedächtnis derjenigen, die heute Entscheidungen treffen, kann nicht so kurz sein, dass sie diese Fehlentwicklung vor 20 Jahren vergessen haben. Die Auswirkungen der verstärkten Verwendung von Mais auf die Landwirtschaft, die Ressourcen, Artenvielfalt und Umwelt scheinen bei den bisherigen Diskussionen nicht berücksichtigt worden zu sein. Es ist bemerkenswert, dass die geplante Anlage größenordnungsmäßig mit der kontroversen Biogasanlage vergleichbar ist, die von Envitec vor 15 Jahren für Brockdorf vorgeschlagen wurde, aber aus rechtlichen Gründen gestoppt wurde.
Das erwartete Gaspotenzial des Rohstoffmixes muss begründet werden
Die Kapazität der bestehenden Anlage soll von 2,3 Mio. Normkubikmeter (Nm³) Biogas auf 6,31 Mio. Nm³ im Jahr erhöht werden. Um das 2,75-fache der derzeitigen Gasproduktion zu erreichen, ist eine Erhöhung des Inputmaterials (Gülle, Mist und Mais) von 18.000 t/a (28% Mais) auf 46.000 t/a (17% Mais) geplant. Besonders verwunderlich ist, dass diese 2,7-fache Steigerung der Gasproduktion mit einer 2,55-fachen Steigerung des Inputmaterials und nur einer 0,60-fachen Steigerung des Maiseinsatzes erreicht werden soll. Mist und Gülle haben im Vergleich mit Mais ein niedrigeres Gaspotential. Die für den vorgeschlagenen Rohstoffmix angegebenen Gasproduktionsdaten sind deshalb angesichts der wissenschaftlichen Literatur sehr ehrgeizig, und einer kritischen Beurteilung wert. Der laut Begründung erwartete Gasertrag im Verhältnis zum vorgeschlagenen Input-Mix erfordert ausführlichere Erklärungen mit Verweis auf wissenschaftlich gesicherte Quellen für alle in der Begründung verwendeten Biogasertragsdaten.
Die Auswirkungen auf den Verkehr werden nicht angemessen berücksichtigt.
Ein sehr auffälliger Mangel in der Begründung ist die völlig unzureichende Behandlung der Auswirkungen des Verkehrs (Belange des Verkehrs). Es ist eine einfache Tatsache, dass diese Entwicklung zu einer Verdreifachung des Verkehrsaufkommens führen wird, das zum größten Teil aus großen Lastwagen besteht. Dies wird in einem lokalen ländlichen Straßennetz geschehen, das dafür einfach nicht geeignet ist. Die Bewegung dieses Volumens an Input- und Output-material wird etwa 6000 Lkw/Traktor-Güllewagen Bewegungen (beladen und leer) pro Jahr verursachen. Die Auswirkungen auf die Umwelt und die lokale Infrastruktur wird in der Begründungsschrift völlig außer Acht gelassen.
Gezeichnet:
Dr. Donal Murphy-Bokern Ludger Frye
Vorsitzender Kreisvorsitzender
NABU Lohne NABU Kreisgruppe Vechta e.V.
4. Mai 2025
[1] Das Baugesetzbuch (BauGB) gestattet grundsätzlich nur das Bauen im sog. Innenbereich. Der Außenbereich soll von Bautätigkeiten verschont bleiben. Nach § 35 BauGB sind lediglich sog. privilegierte Vorhaben vom Bauverbot im Außenbereich freigestellt. U.a. gehören Biogasanlagen zu solch privilegierten Bauvorhaben, sofern sie auf eine Leistung von 2,3 Millionen Normkubikmeter (Nm3) Biogas pro Jahr begrenzt sind. Letzteres Limit weist die Bestandsanlage bereits heute auf.