Bebauungsplan Nr. 200 und 99. Änderung des
Flächennutzungsplans für den Bereich „nördlich der Dinklager
Straße / westlich Zum Lerchental“
hier: Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
Dieses ist eine gemeinsame Verbandsstellungnahme des NABU Niedersachsen sowie der NABU Kreisgruppe Vechta und der NABU Ortsgruppe Lohne.
Das planungsrechtliche Ziel besteht in der Schaffung von rund 18 Hektar Gewerbeflächen. Das Plangebiet ist 26 Hektar groß. Die Straßen sind so geplant, dass eine Haupterschließungsachse einen Teil des überörtlichen Straßenneubau-Großprojekts (Nordwest-Umgehung) bildet. Für dieses Projekt gibt es jedoch noch kein abgeschlossenes, rechtssicheres Planfeststellungsverfahren. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass dieser Plan eine erhebliche Vergrößerung der bebauten Fläche Lohnes sowie den ersten Schritt zur Realisierung der Umgehungsstraße bedeutet. Dies hat große Auswirkungen auf die Natur. Durch die Umgehungsstraße kommt es zu einer noch stärkeren Versiegelung hochwertiger landwirtschaftlicher Flächen und zu einer Zerstückelung der Landschaft.
Es gibt bereits eine als Nordwest-Umgehung von Lohne gebaute Straße: die Dinklager Straße/Vechtaer Straße. Mit der Genehmigung des Bebauungsplans Nr. 200 wird Lohne die Erschließung eines Gewerbegebiets als Planungshintertür für die erste Phase einer neuen Umgehungsstraße nutzen. Es gibt viele Gründe für Sorgen: Es handelt sich um eine enorme Investition mit geringer Auswirkung auf den Verkehr in Lohne, die neue Straße ist praktisch eine Umgehungsstraße für eine bereits bestehende Umgehungsstraße, und die Finanzierung des gesamten Straßenbauprojekts ist noch nicht gesichert. Dies ist eine Salamitaktik mit erheblichen negativen Auswirkungen auf die Natur. Damit sich Lohne das leisten kann, werden jetzt üppige Gewerbegebietsflächen ins Verfahren geschickt – koste es, was es an freier Landschaft, Flächenverbrauch und Neuversiegelung kosten mag.
Der NABU lehnt die Gesamtplanung ab.
Zum B-Plan Nr. 200 „Nördlich der Dinklager Straße / westlich Zum Lerchental" der Stadt Lohne
Der Name des Bebauungsplans sollte um die Bezeichnung „Gewerbegebiet und Nordwest-Umgehungsstraße“ erweitert werden, denn dieses scheint ein Ziel der Planung zu sein.
1. Dieser integrierte Planungsansatz weist gravierende Mängel auf und stellt eine Herausforderung für geordnete Stadtentwicklungsprozesse dar. Der NABU als Naturschutzvereinigung lehnt die Nordwest-Umgehungsstraße als ökologisch und landschaftlich unverträglich ab.
Unserer Ansicht nach ist das größte Problem dieses Planes, dass die Planung eines Gewerbegebiets mit der Planung einer neuen großen Straße (NW-Umgehungsstraße) kombiniert ist. Zu diesem möglichen, etwa 8 km langen überörtliche Straßenneubau-Großprojekt gibt es derzeit weder ein begonnenes, noch gar ein abgeschlossenes, rechtssicheres Planfeststellungsverfahren. Die Haupterschließungsstraße mit großem Kreisverkehr ist zumindest für das geplante Gewerbegebiet überdimensioniert. Das ist bereits klar ersichtlich. Auch dass die Haupterschließungsstraße nach Norden völlig im Nichts endet, zeigt deutlich: hier wird es laut den Entscheidungsträgern in Lohne weitergehen „müssen“, auch wenn das Gesamtprojekt nicht planfestgestellt ist. Der Bebauungsplan ist also im Kern die Umsetzung eines ersten großen Teilstücks einer neuen Umgehungstraße, was nicht aus dem Titel des B-Planes hervorgeht. Der NABU lehnt die Gesamtplanung ab.
2. Es ist nicht klar, ob die geplante Hauptstraße (ein Teil der langfristig geplanten Nordumgehung) für das Industriegebiet notwendig ist.
Wir verstehen, dass es grundsätzlich möglich ist, dass die Planung eines Gewerbegebiets die Planung eines Teils einer Straße umfasst, auch wenn diese Straße selbst noch nicht Gegenstand eines eigenen Planungsverfahrens war. Voraussetzung ist, dass die Straße im Kontext des Bebauungsplans als erforderlich für die Erschließung des Gewerbegebiets ist. Dies ist weder klar, noch wird es in der Begründung erwähnt. Abbildung 1 zeigt, dass sich das nördliche Ende der Hauptzufahrtsstraße entlang der westlichen Grenze des Planungsgebiets erstreckt und eine Planstraße erschließt, die zunächst nach Osten und dann nach Süden verläuft, um den nördlichen Teil des Industriegebiets zu erreichen. Diese Anordnung scheint eher darauf ausgelegt zu sein, einen Teil der Umgehungsstraße zu realisieren, als die Erschließung eines Industriegebiets.
3. Es ist nicht klar, ob die geplante Hauptstraße vom Flächennutzungsplan abgedeckt wird.
Im Flächennutzungsplan (FNP) sind die Flächen des Plangebiets bereits als gewerbliche Bauflächen dargestellt. Nach unserem Verständnis werden überörtliche Verkehrsmaßnahmen (z.B. Umgehungsstraßen) im Flächennutzungsplan dargestellt. Wenn im FNP nur eine Industriefläche ausgewiesen ist, dann ist die vorrangige Nutzung auf industrielle Bauflächen bezogen. Es gilt also zu klären, ob eine Straße dieser Größenordnung (BP200) planungsrechtlich eine Fremdnutzung wäre, die durch eine Änderung des FNP oder durch einen entsprechenden Bebauungsplan vorbereitet werden müsste.
4. Das Bestreben, den Flächenverbrauch zu reduzieren, ist nicht erkennbar.
Dieser Plan stellt einen großen Eingriff in die natürlichen Ressourcen dar. Er scheint eine Fortsetzung des bisherigen Ansatzes der letzten 50 Jahre in Lohne zu sein. Wir begrüßen die Maßnahmen zur Entwicklung von Grünflächen innerhalb des geplanten Gebiets. Die Begründung enthält allerdings keine Maßnahmen zur Reduzierung des Verbrauchs von Flächen. Der Text deutet darauf hin, dass das Muster “Hallen umgeben von ebenerdigen Parkplätzen“, ohne echte Ambitionen auf neue Ansätze fortgesetzt wird. Das Ergebnis dieses Musters in der Vergangenheit ist in Lohne zu sehen: eine eher extensive als intensive Flächennutzung in Industriegebieten. Dies hat zu exzessivem „Flächenfraß” geführt.
5. Biogasanlagen und Windenergieanlagen sind ausgeschlossen
Abschnitt 3.2 der Begründung schließt die Nutzung des Gebiets für die Biogasproduktion und Windenergieerzeugung aus. Wir sind uns bewusst, dass dies eine komplexe Angelegenheit ist, aber der Plan könnte dies für die Zukunft stärker berücksichtigen um den Druck auf die Nutzung des Außenbereichs für diese Zwecke zu verringern.
6. Eingriffe in den Wallheckenbestand und Solitärbäume
Die Pläne sehen wesentliche Veränderungen an den Hecken und Bäumen vor, die das Stadtbild prägen. Teile der Straße Zum Lerchental werden entfernt, entsiegelt und begrünt, was wir begrüßen. Allerdings muss die Erhaltung alter Bäume Vorrang vor deren Entfernung mit Ausgleich an anderer Stelle haben. Dennoch werden streng geschützte Heckenstrukturen und alte Baumreihen allein dafür geopfert, bessere Bedingungen für Unternehmen zu schaffen. Dies ist in dem geplanten Umfang nicht notwendig und sollte vermieden werden.
7. Eine veraltete Biotoptypenkartierung
Teile der Biotoptypenkartierung sind veraltet, denn diese stammt aus 2019 und sie ist nicht aktuell. So wurde z.B. nördlich des Bestands-RRB am Ostrand des Plangebietes inzwischen eine Parzelle als Kompensation aufgeforstet.
8. Der Schutz von Amphibien vor Bautätigkeiten ist nicht klar.
In den Textlichen Festsetzungen der Planzeichnung sind unter „4. Verletzung und Tötung von Individuen“ die Aktivitätszeiten von wildlebenden Tieren genannt, womit Bautätigkeit in Konflikt gerät. Für Amphibien ist kein konkreter Zeitraum benannt, eine solche Nennung ist jedoch notwendig. Der Klimawandel bedingt veränderte, viel frühere Laichwanderzeiten für Amphibien, die in den letzten Jahren regional bereits ab dem 10.02. eines Jahres verstärkt einsetzten. Hier ist die Bestimmung bitte anzupassen.
9. Die Pläne für die Wassermanagement sind wenig ambitioniert.
In der Begründung wird eingeräumt, dass das Ausmaß der Oberflächenversiegelung negative Auswirkungen auf den Wasserhaushalt haben wird. Das geplante Rückhaltebecken reicht nicht aus, um dies zu verhindern. Versickerungsfähige Beläge (z. B. Rasengittersteine) werden nicht erwähnt. Die Funktion und das Management des Rückhaltebeckens in Bezug auf die Natur sind unklar. Es ist nicht klar, ob es sich nur um ein Starkregenwasser-Management-System oder um ein integriertes Wasser-Management-System handelt. Weitere Informationen und Erklärungen wären willkommen. Wir erwarten, dass ein solches Rückhaltebecken so konzipiert und betrieben wird, dass es einen optimalen Nutzen für die Wasser-Management und Natur hat.
Zur 99. FNP-Änderung
10. Ob die Signatur eines Regenrückhaltebeckens zulässig ist, ist unklar.
Die 99. FNP-Änderung zeigt als flächige Darstellung die Signatur eines Regenrückhaltebeckens (RRB) an. Aus dem Bebaungsplan Nr. 200 geht jedoch hervor, dass dort gleichfalls ca. 20-25% der Fläche für Straßenverkehr beplant werden, darunter ein Teilstück einer Umgehungsstraße. Ob die Signatur zulässig ist, ist aus unserer Sicht unklar.
11. Die gewählte Lage des Regenrückhaltebeckens ist kritisch zu sehen.
RRB sind im Regelfall permanente Stillgewässer, die oft mit der Zeit von Amphibien als Laichgewässer besiedelt werden. Da das gleichfalls immer auch saisonale Amphibienwanderungen zwischen Laichwasser und Landlebensraum bedingt, ist die gewählte Lage des RRB sehr kritisch zu sehen: Denn dieses ist unmittelbar neben der Nordwest Umgehungsstraße, sowie im Süden der neuen Planstraße und im Osten der Bestandstraße Lerchental geplant. Das RRB wäre also von drei Seiten von teils stark befahrenen Straßen umsäumt. Die Folge wären regelmäßig hohe Todeszahlen an wandernden Amphibien, die durch eine geschicktere Planänderung zu lösen wäre. Der NABU schlägt als Lösung vor, das RRB in die Nordwest-Ecke des Bebauungsplans Nr. 200 zu platzieren.
Gez. Gez.
Dr. Donal Murphy-Bokern Ludger Frye
Vorsitzender Vorsitzender
NABU Ortgruppe Lohne NABU Kreisgruppe Vechta e.V.
27. August 2025
Abbildung: Auszug aus der Planzeichnung für Bebauungsplan Nr. 200 der Stadt Lohne.