NABU NIEDERSACHSEN PRESSEMITTEILUNG | NR 138/22 | 16. Dezember 2022
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Umwelt/Naturschutz
NABU fordert Konsequenzen aus Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg
Wiesenhof-Schlachterei in Lohne: Sofortige Einstellung der Grundwasserentnahme beantragt
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Oldenburg – Am 12. Dezember 2022 hat das Verwaltungsgericht Oldenburg den Bescheid des Landkreises Vechta vom 3. April 2018 aufgehoben, mit dem der Firma Oldenburger Geflügelspezialitäten GmbH & Co. KG die Entnahme von 250.000 m³ Grundwasser im Jahr im Brunnenfeld in Brägel erlaubt wurde. Das Gericht hatte Mängel bei der Ermessensausübung durch die Genehmigungsbehörde erkannt. Der NABU Niedersachsen und die NABU-Kreisgruppe Vechta fordern einen sofortigen Stopp, um das Grundwasser zu schützen.
Hierzu ist ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Genehmigungsbescheides an den Landkreis Vechta gerichtet worden. „Die Klage beim Verwaltungsgericht entfaltet auch nach dem Urteil keine aufschiebende Wirkung. Die Genehmigung kann daher auch während des laufenden Verfahrens weiter ausgenutzt werden“, so Rechtsanwalt Henning J. Bahr, der den Antrag für den NABU gestellt hat. Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht erläutert: „Die Genehmigungsbehörde ist aber durch den Antrag zur Prüfung verpflichtet, ob die Grundwasserentnahme während des weiteren Verfahrens untersagt wird. Maßstab hierfür ist insbesondere, ob die Klage des NABU voraussichtlich Aussicht auf Erfolg hat - hierfür ist das Urteil des Verwaltungsgerichts natürlich gewichtiger Hinweis. Zwar liegt das Urteil noch nicht schriftlich vor und kann auch mit einem Antrag auf Zulassung der Berufung angefochten werden, schon statistisch wird aber die weit überwiegende Zahl dieser Anträge durch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zurückgewiesen, sodass es nicht mehr zu einer Berufungsverhandlung käme.“ Doch auch ein Berufungsverfahren könne Jahre dauern, so dass die weitere Entnahme aus Sicht des Umweltrechtlers jedenfalls geprüft werden müsse.
„Aus Sicht des NABU ist nun der Landkreis Vechta am Zug, der entweder die weitere Ausnutzung der Genehmigung untersagen oder der Öffentlichkeit erklären muss, weswegen er das Urteil des Verwaltungsgerichts noch nicht befolgen will“, erklärt Ludger Frye, Vorsitzender der Kreisgruppe Vechta das weitere Vorgehen. Dr. Holger Buschmann, Vorsitzender des Landesverbandes, ergänzt: „Es geht hier darum, das Grundwasser vor der weiteren Belastung aufgrund einer durch das Gericht bereits als rechtswidrig erkannten Genehmigung zu schützen.“
Hintergrund: Grundwasserentnahme durch Wiesenhof-Tochter unzulässig
https://niedersachsen.nabu.de/natur-und-landschaft/landnutzung/landwirtschaft/landwirtschaft-und-naturschutz/21496.html